Schenken statt vererben

Tipp für Familien: Durch Schenkungen kann Erbschaftssteuer gespart werden.

Wo es etwas zu erben gibt, sollten sich die Beteiligten frühzeitig Gedanken über den steuerlichen Aspekt machen. Das ist gefühlsmäßig schwierig, lohnt aber die Überwindung. Denn der Staat verdient mit. Wer hier rechtzeitig plant und den Faktor Zeit berücksichtigt, dem entstehen am Ende weniger bis gar keine Abgaben an das Finanzamt.

Das zu versteuernde Vermögen im Blick behalten

Ein Beispiel: Eine Enkelin erbt laut Testament eine halbe Million von ihrem vermögenden Großvater, der 89-jährig verstorben ist. Abzüglich des Freibetrags ergibt sich ein zu versteuerndes Vermögen in Höhe von 480.000 Euro. Ihr Erbschaftssteuersatz beträgt 25 Prozent. Die junge Frau zahlt also 120.000 € an den Fiskus. Von der halben Million bleiben ihr nach Steuer 380.000 € übrig.

Vermögensübergang langfristig strecken

Hätte die Familie den Generationen übergreifenden Vermögensübergang langfristig gestreckt und über Schenkungen noch zu Lebzeiten des Erblassers organisiert, wäre am Ende weniger ans Finanzamt geflossen. Etwa so: Der Großvater schenkt seiner Enkelin im Alter von 69 Jahren 200.000 € – das gilt noch als Freibetrag. Zehn Jahre später kann der Senior ihr weitere 200.000 € schenken – es fällt ebenfalls keine Steuer an.

Kettenschenkungen sind erweiterbar

Solche Kettenschenkungen sind beliebig erweiterbar. Der Vorgang kann alle zehn Jahre wiederholt werden – auch in anderen familiären Konstellationen, wobei die Freibeträge hier anders gestaffelt sind. Die Schenkungen darf halt nur nicht in einem Zug erfolgen.

Zum Beitrag in „erlebe Kempen“

 

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